Am 18. Oktober haben wir vom Finanzamt den Spendenbegünstigungsbescheid erhalten.
Dies bedeutet, dass alle in Österreich steuerpflichtigen Personen, Spenden an den ABÖJ bei ihrem Lohnsteuerausgleich geltend machen können. Konkret heißt dies, dass wir jeweils bis Ende Februar des Folgejahres eine Meldung ans Finanzamt machen, so dass die Spenden automatisch in Abzug gebracht werden.
Beispiel: Eine Spende von € 100 an den ABÖJ reduziert das steuerpflichtige Einkommen um € 20 – 55.
Je nach steuerpflichtigem Jahreseinkommen variieren die Ersparnisse zwischen 20 – 55% deiner Spenden.
Damit dies auch reibungslos klappt benötigen wir deinen Vor- & Nachnamen, so wie sie auf dem Meldezettel stehen und dein Geburtsdatum.